atomstopp: Ist EU-Umweltkommissar Potocnik ein Atomkommissar?

12.09.13 - Vorlage der Petition gegen Atomsubventionen soll morgen, Freitag, in Wien Positionierung klären

EU-Umweltkommissar Janez Potocnik wird sich morgen, Freitag, in Wien mit Umweltorganisationen treffen und atomstopp wird diese Gelegenheit nutzen, um die Positionierung des Umweltkommissars zur aktuellen Forderung der Petition gegen EU-Atomsubventionen (www.my-voice.eu) zu ermitteln.

"Wir wollen wissen, wie der Umweltkommissar zu den Plänen steht, Atomkraft in Zukunft nach dem Modell für Erneuerbare Energien für förderwürdig zu erklären. Umweltkommissar Potocnik wird eine von 28 Stimmen haben, die darüber entscheiden werden, ob Brüssel der Atomkraft mit zusätzlichen Förderungen das Überleben sichert!", so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich.

"Wir werden bei der Übergabe auch keinen Zweifel lassen: Europa braucht keine Atomkommissare! Europa braucht Politiker_innen mit Zukunftsvisionen! Die Förderung der Atomkraft mitsamt ihren unbeherrschbaren Auswirkungen ist völlig inakzeptabel und eine Gefahr für die Zukunft Europas!", so Egger und Schweiger abschließend.

Weitere Informationen:
Roland Egger + 43 680 23 93 019
Gabriele Schweiger + 43 680 33 33 625


Hintergrundinformation aus: http://ec.europa.eu/atwork/basicfacts/index_de.htm

Wie fasst die Kommission ihre Beschlüsse?

Die Beschlüsse werden gemeinsam auf der Grundlage von Vorschlägen eines oder
mehrerer Mitglieder der Kommission gefasst.

Es gibt vier Beschlussfassungsverfahren:
1. Beschlüsse während der Sitzungen (gewöhnlich einmal wöchentlich): Eine Abstimmung kann von jedem Kommissionsmitglied beantragt werden. Die Kommission beschließt mit einfacher Mehrheit. Besteht Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Präsidenten.

2. Beschlüsse im schriftlichen Verfahren: Der Vorschlag wird allen Kommissionsmitgliedern schriftlich vorgelegt; diese müssen binnen einer bestimmten Frist ihre Vorbehalte und/oder Änderungsvorschläge mitteilen. Auf Antrag eines Kommissionsmitglieds muss der Vorschlag im Kollegium erörtert werden. In diesem Fall wird das Dossier auf die Tagesordnung einer Kommissionssitzung gesetzt. Werden keine Vorbehalte oder Änderungsvorschläge mitgeteilt, gilt der Vorschlag als angenommen.

3. Beschlüsse durch Ermächtigung: Die Kommission kann, solange der Grundsatz der kollegialen Verantwortung gewahrt ist, eines oder mehrere ihrer Mitglieder ermächtigen, einen Beschluss in ihrem Namen zu fassen. Gegebenenfalls können diese Entscheidungsbefugnisse auf Generaldirektoren und Dienststellenleiter unter Berücksichtigung derselben Bedingungen übertragen werden.

4. Beschlüsse durch Delegation: Die Kommission kann den Generaldirektoren und Dienststellenleitern die Befugnis übertragen, in ihrem Namen bestimmte Entscheidungen zu treffen.
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