08.07.09 - Aktion der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) und Ökostrombörse Salzburg
1989 aus für Wackersdorf, heute raus aus EURATOM
Am 8. Juli fand in Salzburg - veranstaltet und organisiert von der Salzburger Plattform gegen Atomgefahren (PLAGE) - anlässlich 20-Jahre AUS für die Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf ein Event statt, bei dem die Diplomatische Note vorgestellt wurde, mittels derer die Bundesregierung den Ausstieg aus EURATOM erklären kann.
Die Diplomatische Note wurde per Flaschenpost nach Wien geschickt.
Fotos von der Aktion unter:
www.atomkraftfrei-leben.at/gallery.php
Interessant auch der weitere Fahrplan für den Ausstieg Österreichs aus EURATOM - siehe Presseinformation der PLAGE anbei.
Presseinformation
EURATOM verursacht unfairen Wettbewerb gegenüber erneuerbaren Energien
Ein EURATOM - Ausstieg ist rechtlich machbar
Neue Förderpolitik braucht das Land
Diplomatische Note tritt Reise nach Wien an
Salzburg, am 8. Juli 2009: Was mit Wackersdorf durch die größte Bürgerinitiative, die Salzburg je erlebt hat, seinerzeit gelang, ist nun gegenüber der Europäischen Atomgemeinschaft angesagt. "Der grenzüberschreitende Kampf und Erfolg gegen die atomare Wiederaufbereitungsanlage Wackersdorf war die Geburtsstunde der atomkritischen Außenpolitik Österreichs. 880.000 Einwendungen - davon 440.000 aus dem Nachbarland Österreich - das hatte es nie zuvor gegeben. Der Stopp für die WAA im Frühsommer 1989 zeigt, dass ein Staat natürlich auch außerhalb der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) seine nicht-nuklearen Interessen vertreten kann. Mehr noch, das heute dringendste Erfordernis für eine glaubwürdige, konsequente österreichische Atom-Außenpolitik ist die Kündigung des EURATOM-Vertrags", stellte Mag. Heinz Stockinger von der PLAGE, beim heutigen Pressegespräch fest.
Unfairer Wettbewerb gegenüber erneuerbarer Energien:
Der EURATOM-Vertrag (1957) bewirkt unter anderem, dass Österreich jährlich mindestens 40 Mio. Euro (Quelle parlamentarische Anfragebeantwortung 2004) in die Atomenergie investieren muss. Die Atomindustrie wäre nicht wettbewerbsfähig, wenn sie nicht direkte und indirekte Förderungen in unvorstellbar hohem Ausmaß bekäme.
Das Europäische Parlament hat nach wie vor keine Mitentscheidungsmöglichkeit bei der Finanzierung von Atomkraftwerken durch die EURATOM-Milliardenkredite. Diese Förderungen führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten erneuerbarer Energiequellen. Es ist längst an der Zeit, alle finanziellen Mittel aus der Förderung der Atomenergie abzuziehen und 1:1 den Technologien zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Quellen zuzuführen.
Ein Ausstieg aus EURATOM ist rechtlich machbar:
Die rechtliche Machbarkeit eines Ausstiegs aus EURATOM ist mittlerweile durch drei Gutachten belegt. Unabhängig voneinander kommen Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger, Universität Salzburg, Univ. Prof. Dr. Manfred Rotter, Universität Linz, sowie Univ.-Prof. Dr. Bernhard Wegener, Universität Erlangen-Nürnberg, zu dem Schluss, dass es "Kraft des Völkergewohnheitsrechts, das durch Art. 56 der Wiener Vertragskonvention (WKV) kodifiziert wurde" möglich ist, aus dem EURATOM-Vertrag auszusteigen, ohne die EU-Mitgliedschaft in Frage zu stellen. Soweit erforderlich, können EURATOM-Bestimmungen in andere EU-Verträge bzw. in bilaterale Abmachungen übergeführt werden.
Wie aus der beiliegenden "diplomatischen Note" ersichtlich, stellt sich der Austritt Österreichs aus dem EURATOM-Vertrag als einfacher Vorgang dar. Dies erläuterte Univ. Prof. Dr. Michael Geistlinger: "Auf völkerrechtlicher Ebene ist rechtlich maßgeblich, dass es sich beim EURATOM-Vertrag um einen Vertrag handelt, der wegen seiner Natur als Gründungsvertrag einer internationalen Organisation gemäß dem mit Art 56 der Wiener Vertragsrechtskonvention übereinstimmenden Völkergewohnheitsrecht einem Austrittsrecht unterliegt, zumal keine formelle Austrittsbestimmung im Vertrag enthalten ist. Eine solche Austrittsnotifikation sollte dem Depositar Italien (Vertragverwahrer) und den anderen Vertragsstaaten mindestens ein Jahr im Vorhinein förmlich mitgeteilt werden.
Bedenkt man den Prozess der innerstaatlichen Behandlung, der dieser völkerrechtlichen Note vorausgehen müsste (Volksabstimmung über den Austritt, Beschluss eines Austritts-Bundesverfassungsgesetzes durch Nationalrat und Bundesrat als actus contrarii zum Beitritt im Jahr 1994), so wird dafür ein halbes Jahr, gerechnet ab 1. September 2009, veranschlagt. Dies ergibt einen Zeitpunkt der Mitteilung - die erfolgreiche Absolvierung aller innerstaatlichen Schritte voraus gesetzt - in etwa zum 1. März 2010. Die Rechtswirksamkeit der Erklärung ist also konsequenter Weise für den 1. März 2011 vorgeschlagen. Die Wahrung innerstaatlicher Fristenläufe könnte auch zu einer geringfügigen Verzögerung über den 1. März 2011 hinaus führen.
Als nächste Schritte wären der Text der Note als Regierungsvorlage und als Frage für eine Volksabstimmung zu formulieren und mit erläuternden Bemerkungen im Umfang von etwa drei Druckseiten zu versehen und danach im Ministerrat zu beschließen, sodass Volksabstimmung und Gesetzgebungsverfahren im Parlament initiiert werden", so Univ.-Prof. Dr. Michael Geistlinger.
Neue Förderpraxis braucht das Land:
Ein Ausstieg aus EURATOM würde eine neue Förderpraxis nach deutschem Vorbild ermöglichen: Einreichen - Genehmigen - Umsetzen. Davon sind wir derzeit weit entfernt, die sehr komplizierte Förderpraxis verhindert mehr als sie ermöglicht. Die Öko Strombörse Salzburg, die in Salzburg bei der Förderung von Projekten der erneuerbaren Energien berät, hat sich daher mit Beschlussfassung vom 29. Juni 2009 dem Beschluss des Salzburger Landtages vom 23. Mai 2007 angeschlossen und unterstützt die Bewegung "Österreich raus aus EURATOM", a href="http://www.raus-aus-euratom.at/" target="_blank">www.raus-aus-euratom.at. "Wenn Österreich aus dem Euratom-Vertrag aussteigt, können mit dem ersparten Geld jährlich 1600 Dächer zu Sonnenkraftwerken ausgebaut werden. Innerhalb von 5 Jahren wären das 8000 Kleinkraftwerke, betrieben von der Bevölkerung des Landes. Das würde einen enormen Schub für die heimische Photovoltaik-Industrie bedeuten, die ja bisher hauptsächlich für den Export produziert. Und das schafft Arbeitsplätze hierzulande", ist sich Mag.a Heidi Rest Hinterseer sicher.
Diplomatische Note tritt Reise nach Wien an:
Mit einer Grußbotschaft der Erzdiözese Salzburg tritt die diplomatische Note, verfasst vom Völkerrechtler Univ. Prof. Dr. Michael Geistlinger mit den Absendern PLAGE und Ökostrombörse ihre Reise in Form einer Flaschenpost nach Wien zur Bundesregierung an. "Die Flaschenpost bietet Österreichs Staatsspitze mit der diplomatischen Note die schlüsselfertige völkerrechtliche EURATOM-Austrittsformel. Eine Steilvorlage, die die Bundesregierung über den Sommer aufgreifen und in entsprechende Schritte umsetzen kann. Reagiert die Regierung nicht, werden im Herbst zahlreiche Unterstützerorganisationen der Kampagne Raus aus EURATOM" das Dokument durch ganz Österreich zum Ballhausplatz tragen", erklärte Mag. Heinz Stockinger von der PLAGE.
Weitere Informationen.
Ökostrombörse und PLAGE
Mag. Heinz Stockinger
Nonntaler Hauptstraße 86
5020 Salzburg,
Email:
[email protected]
Tel: 0662/643567 oder Heinz Stockinger privat.: 0662/643963, Universität: 8044/4499