Westinghouse hat bei der Antimonopolbehörde Beschwerde eingelegt. Das Unternehmen ist mit dem Ergebnis der Ausschreibung für den Dukovany-Ausbau nicht einverstanden

26.08.24, Quelle: www.irozhlas.cz (Website des tschechischen öffentlich-rechtlichen Rundfunks), Übersetzung: OIZP/BIU

Das US-Unternehmen Westinghouse Electric Company hat beim Antimonopolamt Einspruch gegen die Auswahl des koreanischen Unternehmens KHNP als bevorzugten Lieferanten für den Bau der neuen Kernreaktoren in Dukovany eingelegt. Nach Angaben von Westinghouse verfügen die Koreaner nicht über Lizenzen für die angebotene Technologie. KHNP hat sich bisher noch nicht zu der Situation geäußert.

CEZ, das mit der Ausschreibung beauftragte Unternehmen, erklärte, dass die Ausschreibung eine Sicherheitsausnahme habe, so dass die unterlegenen Bieter das Verfahren nicht vor dem Antimonopolamt anfechten können.

Der Streit zwischen Westinghouse und den Koreanern besteht schon lange. Die Amerikaner haben schon früher argumentiert, dass KHNP nicht berechtigt sei, die in der Tschechischen Republik die angebotene Reaktortechnologie zu nutzen.

Die Regierung hat im Juli beschlossen, in Dukovany zwei neue Kernreaktoren zu bauen. Sie sollen von der koreanischen Firma KHNP gebaut werden, die sich in einer Ausschreibung durchgesetzt hat, in der die tschechische Regierung ihr den Vorzug vor der französischen Firma EDF gab.

CEZ verhandelt nun mit den Koreanern über einen Vertrag, der bis Ende März des nächsten Jahres unterzeichnet werden soll. Der erste der neuen Reaktoren in Dukovany soll im Jahr 2036 fertig gestellt sein. Ursprünglich hatte sich auch Westinghouse an der Ausschreibung beteiligt, wurde aber von der Regierung Anfang dieses Jahres nicht zur nächsten Phase des Wettbewerbs eingeladen. Sie erklärte, das erste US-Angebot habe die Bedingungen nicht erfüllt.

"Als Teil der Ausschreibung musste jeder Bieter bestätigen, dass er das Recht hat, die angebotene Nukleartechnologie an CEZ und lokale Anbieter zu übertragen und Unterlizenzen zu vergeben. Die Reaktorkonzepte APR1000 und APR1400 von KHNP nutzen die lizenzierte Westinghouse 80 Generation II Systemtechnologie.

KHNP ist weder Eigentümer der Ausgangstechnologie noch hat es das Recht, diese ohne die Zustimmung von Westinghouse in Unterlizenz an Dritte zu vergeben, erklärte das US-Unternehmen am Montag. Außerdem würde laut Westinghouse die Wahl von KHNP die Verlagerung von Zehntausenden von Arbeitsplätzen von der Tschechischen Republik und den USA nach Korea bedeuten, so das Unternehmen.

Westinghouse bekräftigte außerdem, dass es den Streit zwischen den beiden Unternehmen über die Technologie weiterhin vor einem internationalen Schiedsgericht austragen werde. Nach Angaben des US-Unternehmens wird mit einer Entscheidung nicht vor der zweiten Hälfte des nächsten Jahres gerechnet.

Während KHNP im Juli erklärte, dass es eine Meinungsverschiedenheit über das Recht zur Nutzung der Technologie gebe, erklärte das Unternehmen, dass es sich an die US-Vorschriften halten werde. CEZ erklärte nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Ausschreibung, dass es von den Koreanern eine Bestätigung über das Eigentum an der Technologie sowie vertragliche Zusicherungen und eine vertragliche Garantie für eine mögliche Entschädigung hat.
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