OÖ Atomgegner_innen: 21.534 österreichische Einwendungen gegen den Ausbau Temelins sind für Bund und Länder Handlungsauftrag!
15.05.12 - Öffentliche Erörterung in Oberösterreich im Rahmen der ESPOO-Konvention ist logische Konsequenz!
"Mit vereinten Kräften ist es uns gelungen, 21.534 Einwendungen gegen den Ausbau Temelins zu sammeln! Zusätzlich zu den 6.150 ONLINE Einwendungen sind 15.384 Einwendungen auf Papier gesammelt worden!", geben sich Roland Egger, Obmann von atomstopp_atomkraftfrei leben!, Gabriele Schweiger, Obfrau der Mütter gegen Atomgefahr und Manfred Doppler, Sprecher des Anti Atom Komitee mit dem Ergebnis zufrieden.
Mehr Antiatom-Engagement von Bund und Bundesländern gefordert
"Es ist logisch, dass nach der sehr respektablen Einwendungskampagne, die von den oberösterreichischen Atomgegner_innen organisiert wurde, wir in den weiteren Ablauf der UVP stärker eingreifen werden!", so Egger, Schweiger und Doppler weiter.
"Und wir haben klare Forderungen: Wir erwarten uns, dass der Bund und die Bundesländer - allen voran Oberösterreich - durchsetzen, dass eine öffentliche Anhörung nach ESPOO-Konvention in Linz stattfindet! Es muss möglichst vielen Leuten eine Teilnahme an dieser öffentlichen Erörterung zugänglich gemacht werden! Ein Wochentagstermin oder ein Termin in der Urlaubsmonaten Juli oder August kommt für uns nicht in Frage! Die Empörung in der Bevölkerung über die tschechischen Atompläne ist sehr groß! Jede_r soll die Gelegenheit bekommen, das auch unmittelbar den Betreibern des tschechischen Atomkraftwerks und Befürwortern des Ausbaus von Temelin direkt ins Gesicht zu sagen! Deshalb verlangen wir eine öffentliche Anhörung in Linz!", so Egger, Schweiger und Doppler weiter.
"Mit einer unverbindlichen Informationsveranstaltung, wie das vom tschechischen Umweltministerium in Aussicht gestellt wurde, werden wir uns nicht zufrieden geben! Wir wollen eine rechtsverbindliche und öffentliche Anhörung in Linz!", so Egger, Schweiger und Doppler weiter.
Die 21.534 Einwendungen werden heute Nachmittag an die Abteilung Umweltschutz der OÖ Landesregierung zur Weiterleitung an das tschechische Umweltministerium übergeben.
Weitere Informationen:
Roland Egger + 43 680 23 93 019
Gabriele Schweiger + 43 680 33 33 625
Manfred Doppler + 43 664 450 50 15
Grundsätzliche Kritik - Hintergrundinformation:
Schwierige Rahmenbedingungen für die Einwendungskampagne, vermeidbare Hürden durch schlechte bis fehlende Kommunikation!
Offenbar hat niemand von Bund oder Bundesländern rechtzeitig um eine Verlängerung der Einwendungsfrist auf 60 Tage angesucht. Darum nur 30 Tage Einwendungsfrist.
Die Einwendungsfristen starteten in den Bundesländern unterschiedlich - die Kundmachungstexte waren teilweise sehr schwer oder überhaupt nicht auffindbar.
Von den "Normal"bürger_innen wurde offenbar erwartet, dass sie 2.000 SeitenUVP- Dokumentation durcharbeiten und dann eine Einwendung gegen den Ausbau schreiben.
Von den Bundesländern hat nur Niederösterreich eine Musterstellungnahme zum Download zur Verfügung gestellt.
Gerüchteweise sollte es zu einer unverbindlichen Informationsveranstaltung Österreich durch den Temelin-Betreiber während der Einwendungsfrist kommen - nichts dergleichen letztlich realisiert.
Öffentliche Erörterung im Nachbarstaat - Aarhus / ESPOO /Richtlinie 2003/35/EG
Aarhus 3(9) Im Rahmen der einschlägigen Bestimmungen dieses Übereinkommens hat die Öffentlichkeit Zugang zu Informationen, die Möglichkeit, an Entscheidungsverfahren teilzunehmen, und Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, ohne dabei wegen Staatsangehörigkeit, Volkszugehörigkeit oder Wohnsitz benachteiligt zu werden; eine juristische Person darf nicht aufgrund ihres eingetragenen Sitzes oder aufgrund des tatsächlichen Mittelpunkts ihrer Geschäftstätigkeit benachteiligt werden.
Espoo 2(6) Entsprechend diesem Übereinkommen gibt die Ursprungspartei der Öffentlichkeit in den voraussichtlich betroffenen Gebieten Gelegenheit, an den relevanten Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung des geplanten Projekts mitzuwirken und stellt sicher, dass die Öffentlichkeit der betroffenen Partei gleichwertige Möglichkeiten hierzu erhält wie die Öffentlichkeit der Ursprungspartei.
Konsequenz: BUDWEIS ist nicht gleichwertig zu LINZ!
Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten - Erklärung der Kommission
Artikel 3(5) Die Einzelheiten der Durchführung dieses Artikels können von den betroffenen Mitgliedstaaten festgelegt werden; sie müssen derart beschaffen sein, dass die betroffene Öffentlichkeit im Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats die Möglichkeit erhält, effektiv an den umweltbezogenen Entscheidungsverfahren gemäß Artikel 2 Absatz 2 für das Projekt teilzunehmen.\"
Weiterführende Information zu Aarhus / ESPOO:
http://www.partizipation.at/aarhus-konvention.html