Temelin: Gültigkeit des UVP-Bescheids wurde bis zum Jahr 2025 verlängert
17.02.21, Quelle: cenia.cz (Übersetzung: BIU/OIZP)
Temelin: Gültigkeit des UVP-Bescheids wurde bis zum Jahr 2025 verlängert
Verlängerung der Gültigkeit der Stellungnahme zur Beurteilung der Einflüsse auf die Umwelt (UVP-Stellungnahme, die am 18. Januar 2013 herausgegeben wurde).
Name des Vorhabens: Neue Atomquelle in Temelin inkl. der Leistungsausführung in die Schaltanlage Kocin.
Das Vorhaben ist der Neubau einer neuen Atomquelle inkl. der zusammenhängenden Bauobjekte und der technologischen Einrichtungen. Aus Sicht des ursprünglichen Konzepts geht es um die Fertigstellung von 2 Blöcke eines modernen Typs (Reaktoren der III+ Generation).
...
Aufgrund des vorgelegten Ansuchens kam das Umweltministerium zum Schluß,
dass es beim Vorhaben "Neue Atomquelle in der Lokalität Temelin inkl. der Leistungsausführung
in die Schaltanlage Kocin" zu keinen Veränderungen der Bedingungen im betroffenen Gebiet und
Veränderungen der Beurteilung gekommen ist, in deren Folge das Vorhaben bis jetzt nicht ausgewertete Umwelteinflüsse haben könnte, so wird die Gültigkeit des UVP-Bescheids, herausgegeben unter der
Verhandlungsnummer 2561/ENV/13, 2562/ENV/13 um 5 Jahre verlängert, das heißt bis zum 18.1.2025.