/www/htdocs/w0090d98/atomstopp/cache/4a4633826abdb10c8b9ef65c669b8ac66d9898b9.php on line 3
">

Tschechien: SURAO hielt Informationen im Widerspruch mit dem Gesetz geheim

06.01.21, Quelle: ecolist.cz, Übersetzung: BIU/OIZP

Tschechien: SURAO hielt Informationen im Widerspruch mit dem Gesetz geheim
Das Stadtgericht in Prag hob eine weitere Entscheidung des SURAO-Direktors (Verwaltung der Lagerstätte für radioaktive Abfälle) auf, mit der die Behörde im Jahre 2017 ablehnte, Informationen dem Verein Calla gemäß des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen bereit zu stellen. Das Gericht fand keinen gesetzlichen Grund für die Nichtbereitstellung der technisch - ökonomischen Studie der Umsetzung des Forschungsprogramms des Unterirdischen Labors Bukov und schickte die ganze Sache zur neuen Entscheidung zurück. Den Verein Calla vertrat in diesem Gerichtsstreit das Rechtsanwaltbüro Doucha Sikola GmbH.

Calla war schon in der Vergangenheit gegen die Geheimhaltung von Informationen aus Seite von SURAO erfolgreich, und zwar im Jahre 2002 und im Jahre 2016.

Die Vereinigung Calla ersuchte um die technisch - ökonomischen Studien, die die Errichtung der unterirdischen Tunellen im heute schon ehemaligen Uranbergwerk Rozna für den SURAO - Bedarf begründen sollten, da sie seit Anfang an die seltsame Entstehung dieses Projektes verfolgt. Dieses Projekt erfordert weitere öffentliche Finanzierung in Milliarden Kronen.

Zum Projekt des Unterirdischen Labors Bukov äußerte sich zum letzten Mal kritisch die Oberste Kontrollbehörde: "Die Ausgaben für den Betrieb des Unterirdischen Labors hält die Oberste Kontrollbehörde nicnt für ausreichend zweckvoll und wirtschaftlich. Schon früher hatte Zweifel über die Sinnhaftigkeit des Projektes auch das Staatsamt für Kernsicherheit."

Edvard Sequens, der Energiekonsultant des Vereins Calla sagte: "Unsinnige Geheimhaltung von Informationen, die öffentlich zugänglich sein sollten, war lange ein Standard der Arbeit von SURAO. Der neue SURAO - Direktor wird jetzt mit der neuen Entscheidung, vor der ihn das Gericht jetzt gestellt hat, beweisen können, dass diese Praxis nur in der Verganheit galt. Und vor allem, dass es im Falle von Bukov nichts zum Geheimhalten gibt."
↑ Nach oben ↑