Temelin-Nachrüstung: Tschechien darf völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens nicht in Frage stellen!
10.09.07 - Aussage von Jan Kasal "Melker Abkommen ist nur ein Besprechungsbericht" ist abzulehnen!
Offener Brief an die Honorarkonsuln der Tschechischen Republik in Österreich
Dr. Ludwig Scharinger, Linz
Dipl.-Ing. Mag. Ägyd Pengg, Graz
Komm.-Rat Gebhard Klaus Hinteregger, Salzburg
Dr. Lukas Bodner, Innsbruck
Dr. Gert Seeber, Klagenfurt
Temelin-Nachrüstung: Tschechien darf völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens nicht in Frage stellen!
Aussage von Jan Kasal "Melker Abkommen ist nur ein Besprechungsbericht" ist abzulehnen!
Sehr geehrte Honorarkonsuln,
wir ersuchen Sie, sehr geehrte Honorarkonsul, Ihre Möglichkeiten und Kontakte zu nutzen und einzuwirken: von der Tschechischen Republik ist im Vorfeld der zweiten Sitzung zur Interparlamentarischen Temelin-Kommission klarzulegen, dass die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens außer Streit steht!
Am 17./18. September werden sich tschechische Senatoren und Abgeordnete und österreichische Parlamentarier zu ihrer zweiten Sitzung im Rahmen der Interparlamentarischen Temelin-Kommission in Wien treffen.
Neben den technischen Fragen zur Nachrüstung des AKW Temelin will die Tschechische Republik auch über die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens diskutieren: es droht eine inakzeptable Aufweichung des Vertrages, der immerhin vom österreichischen Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, dem tschechischen Premierminister Milos Zeman und dem EU-Erweiterungskommissar Günther Verheugen am 29. November 2001 in Brüssel unterzeichnet wurde.
Der Vorsitzende der interparlamentarischen Temelin-Kommission Jan Kasal hat das Melker Abkommen sogar lediglich als "Besprechungsbericht" bezeichnet (CTK-Meldung vom 30. August 2007).
Die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Abkommens jetzt - 6 Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens - diskutieren zu wollen, ist abzulehnen. Die völkerrechtliche Verbindlichkeit jetzt - 6 Jahre nach der Unterzeichnung des Abkommens - diskutieren zu wollen, ist für die Tschechische Republik offensichtlich die einzige Möglichkeit, sich aus ihrer Verantwortung stehlen zu können.
Fakt ist jedoch, dass die mit Österreich getroffenen Vereinbarungen zur Nachrüstung des AKW Temelin nicht erfüllt wurden. Die entsprechende Diplomatische Note an den tschechischen Premierminister Mirek Topolanek von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer und Umweltminister Josef Pröll vom Juni 2007 bringt das eindeutig und unmissverständlich zum Ausdruck!
Entsprechend der Vereinbarung im Melker Abkommen hätten die in Anhang I beschriebenen offenen Sicherheitsmängel bis zur Aufnahme des kommerziellen Betriebs im AKW Temelin umfassend gelöst sein müssen. Die Tschechische Republik hat sich über diese Vereinbarung hinweggesetzt und im November 2006 - trotz ungelöster Sicherheitsmängel - für Block I im AKW Temelin den kommerziellen Betrieb genehmigt. Das Melker Abkommen wurde somit gebrochen!
Der österreichische Nationalrat reagierte prompt und forderte im Dezember 2006 mit einem Entschließungsantrag von der österreichischen Bundesregierung die Einleitung von völkerrechtlichen Schritten gegen die Tschechische Republik!
Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Honorarkonsul, Ihre Möglichkeiten und Kontakte zu nutzen und einzuwirken: von der Tschechischen Republik ist im Vorfeld der zweiten Sitzung zur Interparlamentarischen Temelin-Kommission klarzulegen, dass die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens außer Streit steht und die Aussage vom tschechischen Vorsitzenden der Interparlamentarischen Temelin-Kommission abgelehnt wird, wonach es sich beim Melker Abkommen nur um einen Besprechungsbericht handeln würde!
Mit freundlichen Grüßen
atomstopp_oberoesterreich
Roland Egger
Andreas Reimer
Gabriele Schweiger
Christine Wurm
weitere Informationen:
Roland Egger + 43 664 421 56 13
Andreas Reimer + 43 664 132 83 70
Gabriele Schweiger + 43 664 390 77 09
Christine Wurm + 43 664 564 26 64