Temelin-Störfälle: Abenteuerlich freie Interpretation des Melker Abkommens durch tschechische Atomaufsicht
10.07.07 - Interparlamentarische Kommission startet am 11. Juli in Prag mit klarem Auftrag
"Der Start der interparlamentarischen Kommission morgen Mittwoch in Prag erfolgt mit einem klaren Auftrag: Tschechien muss die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens außer Streit stellen und eine Streitschlichtungsstelle vorschlagen. Dass die Tschechische Republik den Internationalen Gerichtshof als Streitschlichtungsstelle in der Causa Temelin ablehnt, wirft ein schiefes Licht auf die Lauterbarkeit des Abkommens und auf die Ernsthaftigkeit der Erfüllung durch die Tschechische Republik! Wir erwarten uns, dass morgen diese beiden zentralen Punkte geklärt werden können!", so die Vertreter von atomstopp_oberoesterreich.
Zwtl: Vertuschte INES-1 Störfälle
Die Vorsitzende der tschechischen Atomaufsicht Dana Drabova meint heute tschechischen Tagezeitungen zufolge, dass die 11 vertuschten INES-1 Störfälle verspätet nach Wien gemeldet wurden. Lediglich 9 INES-1 Störfälle seien fristgerecht dem Umweltministerium in Wien gemeldet worden, weil sie sofort als INES-1 Störfälle eingestuft wurden. Alle anderen INES-1 Ereignisse wurden anscheinend erst später als INES-1 eingestuft.
Zwtl.: Erfolgt Einstufung als INES-Störfall willkürlich?
"Die Einstufung der Ereignisse in Temelin folgt nicht nachvollziehbaren Maßstäben: Der Austritt von 3.000 Liter radioaktivem Wasser am 6. Juni 2004 wurde von der Tschechischen Atomaufsicht als INES-1 bewertet, der Austritt von 20.000 Liter radioaktivem Wasser am 20. Dezember 2004 hingegen als INES-0. Ist hier Willkür am Werk?", fragen sich die Vertreter von atomstopp_oberoesterreich.
Zwtl.: Fristen nicht eingehalten?
"Das Umweltministerium in Wien hat mehrfachen Aufklärungsbedarf und wir erwarten uns, dass man von der tschechischen Atomaufsicht die Informationen einholt,
a.) wann die ursprünglich als INES-0 eingestuften Ereignisse von der tschechischen Atomaufsicht als INES-1 bewertet wurden und
b.) wann daraufhin die Meldung an das Umweltministerium in Wien erfolgte.
Wenn die Frist zwischen a.) und b.) mehr als 72 Stunden beträgt, ist von einem klaren Bruch der Informationsabkommens zu sprechen!", so die Vertreter von atomstopp_oberoesterreich.
"Es ist eine abenteuerlich freie Interpretation der Informationsabkommens! Wir gehen davon aus, dass das Umweltministerium in Wien schon demnächst eine genaue Aufstellung der INES-1 Störfälle veröffentlichen wird und die tschechische Atomaufsicht anhalten wird, INES-1 Störfälle unmittelbar nach Einstufung zu melden!", so atomstopp_oberoesterreich abschließend.
Weitere Informationen: Roland Egger + 43 664 421 56 13
Andreas Reimer + 43 664 132 83 70