PA: Temelin-Kommission wird mit klarem Auftrag starten
02.07.07 - Völkerrechtliche Verbindlichkeit außer Streit stellen - Internationalen Gerichtshof als Streitschlichtungsstelle anerkennen.
Die aus österreichischen und tschechischen Parlamentariern zusammengesetzte Interparlamentarische Temelin-Kommission wird sich erstmals am 11. Juli in Prag treffen, um einen Ausweg aus dem zwischenstaatlichen Streit um das Sicherheitsrisiko "AKW Temelin" zu finden.
Zwtl: Klarer Auftrag an die österreichische Temelin-Delegation
"Der klare Auftrag an die österreichischen Abgeordneten, wird angesichts der Ausgangslage um das Sicherheitsrisiko Temelin lauten: Die völkerrechtliche Verbindlichkeit des Melker Abkommens muss von den tschechischen Delegationsmitgliedern außer Streit gestellt werden", so die Vertreter von atomstopp_oberoesterreich an die österreichischen Delegationsmitglieder.
"Der zweite Punkt, der am 11. Juli auf die Tagesordnung muss: Wenn die Tschechische Republik der Meinung ist, alle Verpflichtungen aus dem Melker Abkommen erfüllt zu haben, sollte es auch kein Problem darstellen, eine
Streitschlichtungsstelle anzuerkennen. Dem Geist des Melker Abkommens - als völkerrechtlich verpflichtendes Abkommen - würde es entsprechen, wenn der Internationale Gerichtshof in Den Haag als entsprechende Streitschlichtungsstelle anerkannt wird. Das Verhandlungsgeschick der
österreichischen Delegation ist auch hier gefordert.", so atomstopp_oberoesterreich weiter.
Zwtl: Hintergrund des jahrelangen Streits um das Sicherheitsrisiko Temelin
Die österreichische Bundesregierung hat am 4. Juni 2007 in einer Diplomatischen Note an Prag festgestellt: Das Melker Abkommen ist in keinem der sieben Sicherheitsmängel erfüllt. Das AKW Temelin wurde somit nicht wie mit
Österreich im Jahr 2001 im Melker Abkommen vereinbart, sicherheitstechnisch nachgerüstet.
Dennoch ist im November 2006 der letzte Genehmigungsbescheid für das AKW Temelin ausgestellt worden und damit das AKW im kommerziellen Betrieb gegangen. Die
Tschechische Republik hat damit gegen das Melker Abkommen verstoßen. Kapitel VI sieht vor, dass alle in Anhang I angeführten Sicherheitsrisiken behoben sein müssen, und zwar vor Aufnahme des kommerziellen Betriebs.
Völkerrechtliche Schritte gegen die Tschechische Republik wurden daher völlig zu Recht in einem einstimmig gefassten Entschließungsantrag des Nationalrats im Dezember 2006 gefordert.
Zwtl: Tschechien behauptet alle Verpflichtungen erfüllt zu haben
Die Tschechische Regierung geht in ihrer Antwort auf die Diplomatische Note am 19. Juni davon aus, alle Verpflichtungen erfüllt zu haben. Außerdem ist man in Prag sechs Jahre nach Abschluss des Melker Abkommens der Meinung, das Melker Abkommen sei überhaupt nicht völkerrechtlich bindend - nachzulesen auf der Internet- Seite der Tschechischen Regierung (www.vlada.cz).
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