atomstopp: Slowakei und Tschechien wollen Atomausbau trotz EU-widrigem UVP-Gesetz durchpeitschen!

29.07.09 - Umweltminister Berlakovich stellt dennoch Beteiligung an UVP in Aussicht und macht damit ÖsterreicherInnen zu Statisten einer Farce!

"Wenn Umweltminister Berlakovich angesichts des drohenden Ausbaus von Temelin oder Mochovce gelobt, "alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen", muss er als ersten Schritt dafür sorgen, dass sowohl Tschechien als auch die Slowakei angehalten werden, ihr EU-widriges UVP-Gesetz zu reparieren und auf EU-Standard zu bringen!", so Roland Egger und Gabriele Schweiger, Sprecher von atomstopp_oberoesterreich zu den aktuellen Atom-Ausbauplänen in der Slowakei und in Tschechien!

Völlig falsches Signal an Tschechien und die Slowakei

"Es ist ein völlig falsches Signal der österreichischen Bundesregierung - sowohl an die Slowakei als auch an Tschechien - auf Grundlage eines EU-widrigen Umweltverträglichkeitsgesetzes eine Beteiligung am Verfahren zum Ausbau der Atomkraftwerke Temelin in Tschechien und Mochovce in der Slowakei in Aussicht zu stellen!", sind Egger und Schweiger empört.

Ausbau von Temelin und Mochovce soll durchgepeitscht werden

"Eine österreichische Beteiligung an einem UVP-Verfahren, das EU-widrig ist, ist schwerlich vorstellbar! Wesentliche Rechte der Verfahrensteilnehmer werden in der derzeitigen Fassung des tschechischen und wohl auch des slowakischen UVP-Gesetzes ausgeschlossen - damit soll offensichtlich der Ausbau sowohl von Temelin als auch von Mochovce durchgepeitscht werden!", so Egger und Schweiger weiter.

In Tschechien wurde die Reparatur des EU-widrigen UVP-Gesetzes noch im Feber 2009 von den Abgeordneten im tschechischen Parlament sogar dezidiert abgelehnt, weil man den Ausbau von Temelin nicht gefährden will. Lieber riskiert man eine Strafe aus Brüssel!

EU-Vorgaben sind einzuhalten!

"Wenn die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung als Instrument der Bürgerbeteiligung nicht gänzlich ihre Glaubwürdigkeit verlieren soll, müssen zumindest die EU-Vorgaben eingehalten werden! Und daran sollte sich der Umweltminister orientieren, wenn er eine Beteiligung am UVP-Verfahren in Aussicht stellt. Er sollte sich und die ÖsterreicherInnen nicht zu Statisten einer Farce machen lassen!", so Egger und Schweiger abschließend.


Hintergrundinformationen:

Der UVP-Bescheid ist in Tschechien lediglich eine fachliche Grundlage für die nachfolgenden Verfahren. Der UVP-Bescheid ist kein Bescheid im rechtlichen Sinne und kann daher auch nicht gerichtlich angefochten werden. Das widerspricht EU-Recht. Die Baubehörde kann trotz negativem UVP-Bescheid mit entsprechender Begründung eine Baugenehmigung erteilen.

Weitere Informationen:
Roland Egger + 43 664 421 56 13
Gabriele Schweiger + 43 664 390 77 09
↑ Nach oben ↑