abgeschlossen: Atomkraft - Haftung für Schäden muss endlich Pflicht der Betreiber werden!
An: Das Europäische Parlament
Unterzeichner: 10.557
Petition ist leider schon beendet, es sind keine weiteren Unterschriften mehr möglich!
Worum gehts?
Diese Petition wurde mit Ende Oktober 2017 abgeschlossen. Die erreichten rund 8.500 Unterschriften konnten bereits dem Petitionsausschuss übergeben werden.
30 Jahre nach Tschernobyl und 5 Jahre nach Fukushima kann sich die Europäische Kommission noch immer nicht zu einer einheitlichen, verpflichtenden Haftung für AKW-Betreiber durchringen - zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger, denn wir werden es sein, die zahlen.
Wir sehen uns daher gezwungen, an das Parlament heranzutreten und mittels einer erneuten Petition Druck zu machen!
Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition wenden uns erneut an unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament, mit der Forderung, den Druck Richtung Europäische Kommission in Sachen Haftpflicht für Atomkraftbetreiber zu erhöhen und die eingeschlafene Diskussion wieder zu befeuern. 30 bzw. 5 Jahre nach den mahnenden Beispielen Tschernobyl und Fukushima muss es einer seriösen Staatengemeinschaft gelingen, ihre Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Reaktorunfalls zumindest finanziell schadfrei zu halten! Dem Verursacherprinzip muss unbedingt Rechnung getragen werden!
30 nach Jahre Tschernobyl und 5 Jahre nach Fukushima kann sich die Europäische Kommission noch immer nicht zu einer einheitlichen, verpflichtenden Haftung für AKW-Betreiber durchringen - zum Schaden der Bürgerinnen und Bürger, denn wir werden es sein, die zahlen.
Am 15. Oktober 2013 hatte atomstopp eine Petition mit mehr als 15.000 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern an das Europäische Parlament übergeben:
Für eine europaweit einheitliche Haftpflichtversicherung für Atomreaktoren!
Das Parlament hat daraufhin die Kommission aufgefordert, einen Vorschlag zu unterbreiten, in dem eine Haftpflichtversicherung in der Höhe von mindestens 400 Milliarden Euro für jeden Atomreaktor in der EU verordnet wird.
Was sehr ambitioniert begonnen hat, ist bisher kläglich gescheitert: Zwar gab es rege Diskussion in der Kommission, sogar die Argumentation des damaligen Energiekommissars Oettinger überraschte, redete er doch von Kostenwahrheit. Lange dauerte es allerdings nicht bis alle Beherztheit unter dem Druck der Atomlobby verstummte. Ein Vorschlag der Kommission, wie mehrfach angekündigt, kam nie - nicht durch die damalige und nicht durch die aktuelle Kommission.*
Wir sehen uns daher gezwungen, an das Parlament heranzutreten und mittels einer erneuten Petition Druck zu machen!
>>Wir, die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner der Petition wenden uns erneut an unsere gewählten Vertreterinnen und Vertreter im Europäischen Parlament, mit der Forderung, den Druck Richtung Europäische Kommission in Sachen Haftpflicht für Atomkraftbetreiber zu erhöhen und die eingeschlafene Diskussion wieder zu befeuern. 30 bzw 5 Jahre nach den mahnenden Beispielen Tschernobyl und Fukushima muss es einer seriösen Staatengemeinschaft gelingen, ihre Bürgerinnen und Bürger im Falle eines Reaktorunfalls zumindest finanziell schadfrei zu halten! Dem Verursacherprinzip muss unbedingt Rechnung getragen werden!<<
Aktuelle Situation: Die Betreiber von Atomreaktoren haften heute meist nur bis zu einer vernachlässigbaren Höhe im Vergleich zum Schaden, der bei einem SuperGAU verursacht wird. Außerdem divergieren die jeweiligen Haftungen der Betreiber für Schäden aus einem SuperGAU enorm: in Großbritannien beispielsweise nur bis zu 165 Millionen Euro, in Frankreich nur bis zu 700 Millionen Euro, hingegen in Belgien bis zu 1.200 Millionen Euro und in Deutschland für alle Atomreaktoren gemeinsam mit maximal 2.500 Millionen Euro. Die Unterschiede ergeben sich aus den verschiedenen Konventionen zur Regelung von Atomhaftungen (Wiener Konvention, Pariser Konvention, diverse Zusatzprotokolle).
Gemeinsam ist jedoch allen Konventionen von Atomhaftungen: reichen die Versicherungssummen im Schadensfall nicht aus und wird der Betreiber nach einer Reaktorkatastrophe zahlungsunfähig, muss die Allgemeinheit für die weiteren Kosten aufkommen. Das widerspricht dem Grundsatz des Verursacherprinzips, der auch für die Betreiber von Atomreaktoren zu gelten hat.